Der Afrikanischen Schweinepest Einhalt gebieten
Auch Höfe, die nur wenige Schweine halten, sind daher verpflichtet, die Vorgaben der Schweinehygieneverordnung umzusetzen, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu unterbinden. In der Broschüre „Biosicherheit in allen Schweinehaltungen“ des Landesuntersuchungsamts Rheinland-Pfalz werden die wesentlichen Maßnahmen kurz und knapp vorgestellt und auf ein kostenloses Beratungsangebot hingewiesen.
Die Broschüre finden Sie nachfolgend