Unter der Maßnahme, dass Gastronomiebetriebe die persönlichen Daten ihrer Gäste erfassen, um so mögliche Corona-Infektionsketten zu erkennen und zu unterbrechen, ist die Öffnung der Gastronomie seit Mai wieder erlaubt. Die erfassten Gästedaten sind ausschließlich zu diesem Zweck bestimmt, daher ist der Umgang im Sinne des Datenschutzes auch klar geregelt.
Weiterlesen