Corona-Testpflicht auch für kleine Unternehmen
So hat die Politik die Arbeitsschutzverordnung geändert und eine Test-Angebotspflicht für alle Unternehmen beschlossen. Alle Betriebe mit Angestellten sind davon betroffen, also auch landwirtschaftliche Direktvermarkter und andere Höfe mit Einkommensalternativen. Arbeitgeber müssen allen Beschäftigten, die nicht im Homeoffice sind, künftig Corona-Tests anbieten, und zwar ein Test pro Woche. Mitarbeiter mit viel (Kunden-)Kontakten müssen zwei Tests je Woche erhalten. Für Arbeitnehmer ist die Anwendung der Tests freiwillig.
Wie kann dies praktisch umgesetzt werden? Für Betriebe ist es ausreichend, Antigen-Selbsttests (sogenannten Laientests) am Arbeitsplatz zu deponieren oder diese den Beschäftigten für die Anwendung Zuhause zur Verfügung zu stellen. Arbeitgeber müssen nicht dokumentieren, ob ihre Beschäftigten sich tatsächlich testen.
Ebenso können natürlich auch Testungen an offiziellen Testzentren oder durch externe Anbieter, wie das DRK oder die Johanniter, in Anspruch genommen werden. Die letztgenannte Möglichkeit kommt jedoch meist erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl in Frage und ist vergleichsweise teuer (ca. 30 €/Test). Hier müssten auch alle Mitarbeiter gleichzeitig da sein, was sich praktisch nicht organisieren lässt.
Wichtig ist, dass Sie Nachweise über die Beschaffung der Tests oder sonstige Vereinbarungen zur externen Testdurchführung aufbewahren. Dies erfolgt ja ohnehin für die Buchführung. Die Kosten der Tests müssen Sie als Arbeitgeber zahlen.
Test sind derzeit im (Online-)Handel für 4,50 bis 8 € je Stück erhältlich, wobei es gemäß durchgeführter Internetrecherche zu Lieferverzögerungen kommen kann.
Sollten Sie weitergehende Fragen haben, können Sie sich gerne an unser Beratungsteam Einkommensalternativen der Landwirtschaftskammer wenden (EA@lwk-rlp.de, Tel. 0671/793-1155).