Lockerungen für die Gastronomie
Für Gastronomie-Betriebe entfällt die bisherige Begrenzung der „Sperrzeiten“ von 24.00 Uhr bis 5.00 Uhr. Ebenso sind der Thekenbetrieb und der Aufenthalt von Gästen an der Theke unter Beachtung der geltenden Abstands- und Kontakterfassungsregelungen wieder erlaubt.