Nachbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
"Sicherheit von Lebensmitteln“ ist die zentrale Forderung an alle Lebensmittelbetriebe unter Berücksichtigung der jeweiligen betrieblichen Situation. Personalhygiene spielt hier eine entscheidende Rolle. Neben der Vermeidung der Übertragung von Krankheitserregern über das Personal auf Lebensmittel, haben in Zeiten der Pandemie auch generelle Themen des Infektionsschutzes und die Einhaltung der AHA-Regeln einen besonderen Stellenwert erhalten.
Gewöhnlich führt die Landwirtschaftskammer in den Wintermonaten Hygieneschulungen und Nachbelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz durch. In diesem Jahr werden diese nur im Online-Format als Kurzschulung angeboten. Dabei steht die alle zwei Jahre nachzuweisende Nachbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz im Vordergrund. Bei dieser gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht geht es vielfach auch darum, auf Selbstverständlichkeiten, die im Alltag häufig vernachlässigt werden, hinzuweisen. Nach der Schulung erhalten alle Teilnehmenden einen entsprechenden Nachweis.
Online-Schulungstermine
Montag, 07.06.2021, 09.30 bis 10.15 Uhr AUSGEBUCHT!
Anmeldeschluss: 26. Mai 2021
Nach der Anmeldung erhalten Sie den Einwahl-Link und Informationen zur notwendigen technischen Ausstattung.
Seminargebühr
25 € pro Person
20 € pro Person – ermäßigt – Zeichenträger „Einkaufen auf dem Bauernhof“, Mitgliedschaft VDRLP, Mitgliedschaft NatUrlaub
In Absprache sind weitere Termine - auch für geschlossene Gruppen – möglich.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung: Tel.: 06 71 / 7 93 - 11 53 oder - 11 62, Fax: - 17 153, E-Mail EA(at)lwk-rlp.de