Die 7. Änderung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung vom 29.01.2021 (TierSchNutztV) legt den Sauenhaltern zunächst verschärfte Anforderungen an die Haltung der Tiere im Deckbereich auf. Demnach müssen den Tieren für den Zeitraum nach dem Absetzen bis zur Besamung 5 Quadratmeter Stallfläche zur Verfügung stehen.
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