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Nachrichten aus der Tierzucht

Schweinestall

Die 7. Änderung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung vom 29.01.2021 (TierSchNutztV) legt den Sauenhaltern zunächst verschärfte Anforderungen an die Haltung der Tiere im Deckbereich auf. Demnach müssen den Tieren für den Zeitraum nach dem Absetzen bis zur Besamung 5 Quadratmeter Stallfläche zur Verfügung stehen.

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Nach der aktuellen Zuchtwertschätzung hat die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in altbekannter Weise wieder eine Bullenempfehlung für schwarzbunte und rotbunte Holstein- sowie Fleckvieh-Vererber zusammengestellt.

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