Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz macht alle Winzer im Land, die die Absicht haben, Trauben des aktuellen Jahrgangs zur Erzeugung von Eiswein zu lesen, darauf aufmerksam, dass dazu eine Vorabmeldung gesetzlich erforderlich ist. Die Vorabmeldepflicht für Eiswein wurde 2013 vom Land Rheinland-Pfalz verbindlich eingeführt. Die Meldefrist endet am Donnerstag, dem 15. November.
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