Land führt bei Fertigstellung von Rebanlagen in der Umstrukturierung Möglichkeit der Bankbürgschaft ein
Damit kann der zu erwartende Zuschuss im September ausgezahlt werden. Diese Bankbürgschaft muss über einen Betrag von 90 % der erwarteten Beihilfe ausgestellt sein. Eine Mitteilung über die genaue Höhe der vorzulegenden Bürgschaft erhält jeder Antragsteller mit dem Vordruck der Fertigstellungsmeldung. In der Regel dürfte die Beantragung dieser Bankbürgschaft unproblematisch sein. Gegebenenfalls wird sich die Hausbank eine Abtretung unterschreiben lassen, so dass dann der Antragsteller erst ab dem Zeitpunkt der Ablösung frei über den Beihilfebetrag verfügen kann.
Die Bankbürgschaft ist gegenüber der Bewilligungsstelle, d.h. der Kreisverwaltung, zu erbringen. Für den Fall, dass eine notwendige Bankbürgschaft nicht vorgelegt wird, kann der Förderbetrag erst im darauf folgenden EU-Haushaltsjahr nach erfolgreicher Vor-Ort-Kontrolle ausgezahlt werden.“