Wissing: Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2022 wird eröffnet
Standardmäßig sollte der erste Antragszeitraum gewählt werden, damit die Rodung mit Erlaubnis gleich nach der Ernte erfolgen kann. Der zweite Antragstermin sollte nur für im Spätjahr neu erworbene Flächen genutzt werden.
Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet Winzerinnen und Winzern die Möglichkeit, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse und veränderte klimatische Bedingungen auszurichten. Die Wiederbepflanzung kann mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen.
Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet Winzerinnen und Winzern die Möglichkeit, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse und veränderte klimatische Bedingungen auszurichten. Die Wiederbepflanzung kann mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen.