Zusatz von Kohlendioxid bei Herstellung von Perlwein
Die Verordnung differenziert hinsichtlich der Bezeichnungsmöglichkeiten für Perlwein also danach, ob das Kohlendioxid aus dem Produkt selbst stammt oder diesem von außen zugesetzt worden ist. Aus der Systematik der Vorschriften, insbesondere durch die Hervorhebung der Bezeichnung als „Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure“ in Abgrenzung zu „Perlwein“ wird jedoch der Vorgang des „Zusetzens“ des Kohlendioxids zur Herstellung des Überdrucks besonders hervorgehoben. In diesem Zusammenhang drängt sich daher eine Abgrenzung zwischen „endogen“ versus „exogen“ auf, wobei „endogen“ als gärungseigen im Sinne von in dem betreffenden Produkt entstanden zu verstehen ist, während „exogen“ jegliche Entstehung außerhalb des jeweiligen Gebindes meint. Nur nach dieser Lesart ist eine Abgrenzung zum Zusatz von Kohlendioxid möglich, weil nur dann kein Kohlendioxid von außen zugesetzt worden ist. Folglich ist nicht die Herkunft des Kohlendioxids, sondern der technische Vorgang maßgeblich, mit dem der im Produkt erzeugte Überdruck von mindestens 1 bar und höchstens 2,5 bar erzeugt wird.
Um „Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure“ handelt es sich, wenn dem Ausgangsprodukt jedwede Art von Kohlensäure zugesetzt wird.